Die Empö­rung über Arti­kel 13

Es ist so, dass Medi­en­an­ge­bo­te bestimm­ten Regu­lie­run­gen unter­lie­gen. Das gilt für das Fern­se­hen wie auch Radio­sta­tio­nen oder Print­an­ge­bo­te. Doch das Inter­net ist hier noch ein ver­gleichs­wei­se regu­la­ti­ons­frei­er Raum. Das ist im ersten Sinne sehr nut­zer­freund­lich, doch je mehr Ange­bo­te und Nutzer hin­zu­kom­men und je mäch­ti­ger einige Prot­ago­nis­ten werden, umso mehr müssen gewis­se Rah­men­be­din­gun­gen abge­steckt werden.

Nun ist es so, dass in diesem Fall die Regu­la­ri­en von einem euro­päi­schen Par­la­ment getrof­fen werden, das gerade ein wenig unge­lenk Gege­ben­hei­ten schaf­fen will, die den Eigen­schaf­ten des Medi­ums Inter­net nach dem Ver­ständ­nis eini­ger ent­ge­gen­ste­hen.

Diese neuen Vor­ga­ben finden sich in der, auch posi­tiv gese­he­nen, EU-Urhe­ber­rechts­re­form, die sich der­zeit in den fina­len Zustim­mungs­zü­gen befin­det – die beson­ders umstrit­te­nen Arti­kel 11 und 13 inklu­si­ve. Die Reform ist eigent­lich ein wich­ti­ger Tages­ord­nungs­punkt, stammt die aktu­ell gel­ten­de Richt­li­nie doch aus dem Jahr 2001 und in 18 Jahren hat sich im Inter­net durch­aus eini­ges getan. Aller­dings halten gerade You­Tuber, unter­stützt durch eine Kam­pa­gne von You­Tube, die ver­schärf­ten Richt­li­ni­en in Arti­kel 13 für Betrei­ber großer Seiten mit User Gene­ra­ted Con­tent, für den Tod des Inter­nets, wie sie es kennen.


Die etwas andere Fil­ter­bla­se

Kern des Arti­kel 13 ist, dass Platt­for­men stär­ker in die Pflicht genom­men werden sollen, Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen zu ver­hin­dern und im Zwei­fels­fall für ent­spre­chen­de Ver­feh­lun­gen ihrer Nutzer direkt haft­bar gemacht werden können. Damit müss­ten You­Tube & Co., um sich abzu­si­chern, soge­nann­te Upload­fil­ter ein­set­zen, die jedes hoch­ge­la­de­ne Doku­ment, Bild, Audio­fi­le etc. über­prü­fen. Denn die Rechte von allen Urhe­bern der Welt ein­zu­ho­len, um diese tech­ni­sche Her­aus­for­de­rung zu umge­hen, ist schlicht­weg uto­pisch.

Eine große Menschenmenge protestiert im Freien; eine Person auf den Schultern einer anderen hält ein Schild mit der Aufschrift "Demokratie in Gefahr - Stoppt ART 13". Weitere Protestschilder sind zu sehen, und im Hintergrund ist ein historisches Gebäude zu sehen.

Die Kritik der Gegner, die hier­ge­gen auch in der ana­lo­gen Welt euro­pa­weit am 23. März auf die Straße gehen wollen, stützt sich genau auf diese tech­ni­sche Her­aus­for­de­rung:

Wie soll eine Soft­ware erken­nen, ob es sich um eine wider­recht­li­che Nut­zung oder eine zuläs­si­ge Nut­zung, wie eine Par­odie, han­deln soll?

Das könnte dazu führen, dass auch solche Inhal­te zukünf­tig aus­sor­tiert, nie­man­dem zugäng­lich gemacht werden können und eine Art Zensur-Poli­tik ent­steht. Außer­dem wäre eine solche Tech­nik kost­spie­lig und könnte damit klei­ne­re Anbie­ter in die Knie zwin­gen, so die Beden­ken. Obwohl Anbie­ter wie Wiki­pe­dia von diesen Rege­lun­gen aus­ge­nom­men werden sollen, schlie­ßen auch diese sich dem Pro­test an und werden am 21. März die gesam­te deut­sche Seite off­line stel­len.

Neben den ideo­lo­gi­schen Aspek­ten, spielt auch eine hoch­po­li­ti­sche Debat­te eine große Rolle, gerade in Anbe­tracht der anste­hen­den Euro­pa­wahl. Noch ist die Reform nicht durch alle Instan­zen der EU abge­seg­net und so bleibt die Entwicklung wei­ter­hin noch etwas offen. Inter­es­sant ist zumin­dest, dass eine Art Dis­kurs über Regeln und Eigen­schaf­ten eines Medi­ums in Gang gekom­men ist, der mög­li­cher­wei­se in einem ande­ren Rahmen, wie zum Bei­spiel inner­halb eines Arbeits­krei­ses, zu einer befrie­di­ge­r­en­den Lösung für beide Seiten geführt hätte.

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Ein Mann mit dunklen Haaren und einem Bart, der ein weißes Hemd und eine dunkle Jacke trägt, lächelt vor einem blaugrünen Hintergrund. Das Foto ist in einem kreisförmigen Rahmen ausgeschnitten.

Maximilian Kratzer

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